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   BSG, 29.10.2012 - B 13 R 340/12 B   

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https://dejure.org/2012,35713
BSG, 29.10.2012 - B 13 R 340/12 B (https://dejure.org/2012,35713)
BSG, Entscheidung vom 29.10.2012 - B 13 R 340/12 B (https://dejure.org/2012,35713)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 2012 - B 13 R 340/12 B (https://dejure.org/2012,35713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - formgerechte Grundsatzrüge

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - formgerechte Grundsatzrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 29.10.2012 - B 13 R 340/12 B
    Deren Wiedergabe ist daher Voraussetzung für eine Entscheidung des Senats über die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (vgl Senatsbeschluss vom 23.7.2007 - B 13/4 R 381/06 B - Juris RdNr 8 mwN, stRspr).

    Keinesfalls ist es Aufgabe des Beschwerdegerichts, anhand der vorliegenden Akten selbst zu prüfen, ob die angesprochenen Problemkreise im Zusammenhang mit - etwaigen - Anrechnungszeiten wegen Zeiten der Arbeitslosigkeit nach § 58 Abs. 1 S 1 Nr. 3 und Abs. 2 SGB VI für den Rechtsstreit entscheidungserheblich sein könnten (vgl Senatsbeschluss vom 23.7.2007 aaO) .

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 29.10.2012 - B 13 R 340/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) und (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) aufzeigen (vgl zum Ganzen BSG vom 25.9.2002 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 19.12.2012 - B 13 R 275/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - FRG-Berechtigter - Umzug ins Ausland -

    Eine formgerechte Grundsatzrüge erfordert jedoch, dass das Revisionsgericht das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung allein auf der Grundlage des Vortrags in der Beschwerdebegründung beurteilen kann (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 29.10.2012 - B 13 R 340/12 B - BeckRS 2012, 75441 RdNr 5) .
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